Inhaber eines gültigen Reisepasses aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können nach Paraguay einreisen und dann 3 Monate im Land bleiben und sich frei bewegen.
Personen, die eine Cedula – den paraguayischen Personalausweis – beantragen möchten, wenden sich an die Dirección General de Migraciones, die Einwanderungsbehörde. Dort beantragen Sie die „Admission Permanente“, diese wiederum ist Voraussetzung für die Cedula. Die Bearbeitungsdauer vom Antrag der Aufenthaltsgenehmigung bis zum Erhalt der Cedula dauert zwischen 3 bis 6 Monate.
Adresse Dirección General de Migraciones: Eligio Ayala y Caballero, Asunción.
Unterlagen aus der Heimat
Aktuelle Informationen über die Unterlagen, die Sie benötigen, finden Sie auf der Homepage der paraguayischen Botschaften Ihres Herkunftslandes. In der Regel ist dies:
Eine internationale Geburtsurkunde, nicht älter als 12 Monate
Ein polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate, wird benötigt ab dem 14. Lebensjahr mit einer Überbeglaubigung (Apostille) durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Eine internationale Heiratsurkunde, wenn verheiratet
Eine Scheidungsurkunde oder ein beglaubigtes Scheidungsurteil, wenn geschieden
Alle Unterlagen werden von der paraguayischen Vertretung in Ihrem Land legalisiert bzw. beglaubigt, die Kostenberechnung erfolgt nach Anzahl der Beglaubigungen. Die paraguayische Botschaft prüft die Unterlagen und Sie bekommen per E-Mail eine Rechnung. Erst nach Geldeingang werden die Unterlagen bearbeitet.
Unterlagen in Paraguay
Alle Unterlagen, die von einer paraguayischen Botschaft im Ausland legalisiert wurden, müssen in Asunción bei dem “Ministerio de Relaciones Exteriores “ (Außenministerium) überbeglaubigt werden.
Adresse: Asunción, 14 de Mayo y Palma.
Bezahlt wird die Anzahl der Beglaubigungen. Sie geben die Dokumente am Schalter im 1. Stock ab, bezahlen und erhalten die Unterlagen am Schalter im Untergeschoss gestempelt und unterschrieben zurück. Dauer je nach Andrang 1-3 h.
Zusätzlich zu den nun amtlich anerkannten Unterlagen aus der Heimat benötigen Sie folgende Unterlagen:
„Certificado de Antecedentes” Auszug aus dem paraguayischen Strafregister (ab dem 14. Lebensjahr) ausgestellt vom “Departamento de Informática de la Policia Nacional”
Adresse: Boggiani y RI 2 Ytororo
Damit Sie dieses Zertifikat bekommen, müssen Sie sich noch bei Interpol in Asunción eine Unbedenklichkeitsbescheinigung holen.
Adresse: Cnel. Garcia 468 e/ Tte. Rodi y Dr. Mazzei
Dort sollte Ihnen nach Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr eine saubere Weste bescheinigt werden. Dieses Dokument ist 3 Monate gültig und Voraussetzung für das „Certificado de Antecedentes” (siehe oben).
„Certificado Sanitario” – Gesundheitszeugnis ausgestellt von einem Mediziner und einer Beglaubigung durch das “Ministerio de Salud“
Das Gesundheitszeugnis kann von jedem Arzt ausgestellt werden. Nach einer, mehr oder weniger, gründlichen Untersuchung sollte folgender Satz darin stehen:
„Senor / Senora …………….. no tiene enfermedades infecto contagiosas, fisicas ni mental”
Datum / Unterschrift / Stempel vom Arzt
Das Gesundheitszeugnis bzw. diese unterschriebene Feststellung muss bei dem “Ministerio de Salud” (Gesundheitsministerium) beglaubigt werden. Das Ministerium überprüft und bestätigt, dass der unterzeichnende Mediziner approbiert ist. Je nach Andrang dauert die Bearbeitung 1 – 4 h.
Adresse “Ministerio de Salud”: Brasil y Manuel Dominguez
„Certificado de Vida y Residencia” – Das Zertifikat erhalten Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen „Comisaria Policial“.
Für dieses Dokument benötigen Sie folgende Unterlagen:
– „Solicitud de Vida y Residencia para Extranjeros“
Darin bestätigen zwei paraguayischen Zeugen, per Unterschrift, dass Sie an der von Ihnen angegebenen Adresse wohnen. Das müssen nicht zwingend Nachbarn sein, gute Bekannte oder der Automechaniker von nebenan unterschreiben gegen eine kleine Unkostenerstattung gerne. Die beiden Cedulas der Zeugen müssen als einfache Kopie beigelegt werden.
– Fotokopie eines Mietvertrages oder Rechnungsbelege der Stromversorger aus denen hervorgeht, dass Sie an angegebener Stelle wohnen.
– Fotokopie des „Certificado de Antecedentes“ (siehe oben)
Passfotos waren 2006 noch üblich, diese werden mittlerweile digital vor Ort erstellt.
„Declaración Jurada” – In dieser eidesstattlichen Beurkundung bestätigen Sie per Unterschrift, dass Sie die Verfassung und die Gesetzte der Republik Paraguay befolgen.
Diesen Vorgang erledigen Sie bei einem der Notariate – “Escribano Público” – die rund um die Einwanderungsbehörde angesiedelt sind. Hier werden die Unterlagen angefertigt, die Sie für diesen Akt der Beurkundung benötigen.
In diesen notariellen Copy-Shops können Sie alle überbeglaubigten Kopien anfertigen lassen, die die Bürokratie im Land benötigt.
Darüber hinaus muss eine!!! der folgenden Vorgaben erfüllt sein:
1. Nachweis über den Besitz von 5.000 US$ eingezahlt bei der Banco Nacional de Fomento
Adresse: Independencia Nacional esq. Cerro C
Nur bei dieser Bank können Sie als Ausländer ohne Cedula ein Konto eröffnen. Sie benötigen dafür:
– Beglaubigte Kopie des Reisepasses
– Beglaubigte Kopie des „Certificado de Antecedentes“ (siehe oben)
– Beglaubigte Kopie des Dokumentes „Certificado de Vida y Residencia” (siehe oben)
Mit diesen Unterlagen und den 5.000 US$ oder deren tagesaktuellen Gegenwert in Guarani können Sie das Konto eröffnen. Das Geld wird eingezahlt und bleibt dort, bis Sie die Cedula erhalten haben. Erst dann können Sie den Betrag abheben und zum Beispiel bei einer anderen Bank ein Konto eröffnen.
2. Universitätstitel (Diplom, Dr. etc.) und ein Arbeitsvertrag mit einem eingetragenen paraguayischen Unternehmen plus Angaben zum Einkommen.
Von dem Unternehmen für das Sie arbeiten müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen: “Certificación de Firma ante Escribano Público”, “Patente comercial” und “RUC del empleador”
3. Besitzurkunde über eine Landbesitz in Paraguay mit einer Mindestfläche von 10 ha
4. Inhaber oder Firmenteilhaber mit Anteilen im Wert von mind. 5.000 US$
Alle deutschsprachigen Dokumente müssen von einem in Paraguay registrierten und vereidigtem Übersetzter übersetzt werden, dies betrifft Zeugnisse, Diplome und Universitätstitel. Die internationalen Urkunden aus der Heimat müssen nicht übersetzt werden.
Wie geht´s weiter?
Wenn alle Papiere bei der Dirección General de Migraciones, Eligio Ayala y Caballero, Asunción – der Einwanderungsbehörde abgegeben und vollständig sind, dann erhalten sie die 90 Tage gültige “Mesa de Entrada”, die auch an selber Stelle immer wieder verlängert wird. Nach frühestens 3 Monaten lohnt es sich an selber Stelle nachzufragen ob denn die „Admission Permanente“ fertig ist. Es spielt für die Behörde keine Rolle ob Sie die Zeit bis zur Ausstellung der „Admission Permanente“ im In- oder Ausland verbringen. Sie sollten dieses Dokument jedoch innerhalb eines Jahres nach Beantragung abholen.
Wenn Sie die „Admission Permanente“ haben, dann ist die „Cedula de Identidad Civil“ nicht mehr weit.
Den Antrag auf Erteilung der Cedula stellen Sie bei dem “Departamento de Informática de la Policia Nacional”. Das kennen Sie schon, denn dort haben Sie das „Certificado de Antecedentes” beantragt.
Adresse: Boggiani y RI 2 Ytororo
Die Nationalpolizei wird von Ihnen wiederum eine aktuelle „Certificado de Vida y Residencia” verlangen. Das ist das Zertifikat von der für Ihren Wohnsitz zuständigen „Comisaria Policial“ und diese wird wiederum nach Ihrem Wohnsitz und den beiden Zeugen und dem Mietvertrag fragen (siehe oben).
Mit diesen Unterlagen und den Quittungen für bezahlte Gebühren sitzen Sie dann in der Ausländerabteilung der Nationalpolizei geben Ihre digitalen Fingerabdrücke ab und grinsen in eine Webkamera (Vorsicht: Passfoto). Nach 1-2 Monaten können Sie dann die scheckkartengroße Cedula abholen.
Die Cedula ist 10 Jahre gültig und muss dann bei der Nationalpolizei wieder neu ausgestellt werden. Für die Erneuerung der Cedula benötigen Sie wieder die „Admission Permanete“, die Sie 10 Jahre vorher erhalten haben. Also verwahren Sie das unscheinbare Plastikkärtchen gut in Ihren Unterlagen, damit die „Renovación de la Cedula“ gut vorangeht. Auch für diesen Vorgang benötigen Sie wieder das „Certificda de Vida y Residencia“, Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Interpol und Nationalpolizei. Aber da Sie ja jetzt schon 10 Jahre im Land sind wird das für Sie ein Spaziergang.